Bußgeldverfahren

Dr. Tessa Traeger
Rechtsanwältin & Mediatorin

Bußgeldverfahren

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten behilflich.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder ist die Polizei bei Ihnen vorstellig geworden ? Dann kontaktieren Sie mich unverzüglich. Ich setze mich mit der Polizei und den Behörden in Verbindung und veranlasse die notwendigen Dinge wie Akteneinsicht und Einlegung von Rechtsmitteln („Einspruch“).

Für das Erreichen eines bestmöglichen Erfolgs ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie vor unserer Beauftragung keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden machen.

Wir lassen im Rahmen des Verfahrens vor den Behörden Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße und Rotlichtverstöße regelmäßig durch Sachverständige überprüfen. Ebenso beantragen wir  vor Gericht die Vernehmung von Zeugen, die Sie entlasten können oder die Einholung weiterer Gutachten.

Unsere Kanzlei ist Ihnen auch behilflich bei der Vermeidung von Eintragungen ins Verkehrszentralregister („Punkte“) oder bei der Aufhebung  von Fahrverboten, beispielsweise, wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht auf Ihren Führerschein verzichten können.

Durch eine professionelle Vertretung können die Chancen auf einen positiven Ausgang des Bußgeldverfahrens oder Strafverfahrens erheblich steigen.

Lassen Sie sich also „im Fall des Falles“ von mir beraten und vertreten. So haben Sie die Gewissheit, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Gerne können Sie mich auch vorab telefonisch kontaktieren, wenn Sie unsicher sind, ob eine Beauftragung unserer Kanzlei in Ihren Fall sinnvoll ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

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